Einladung zur Mitgliedschaft


Warum sollten Sie Mitglied werden?

  • Sie unterstützen damit die Arbeit der Gesellschaft für die Förderung des Studiums des Werkes von Gertrud von le Fort, sowie seiner Bedeutung für die Erneuerung der christlichen Literatur
  • Sie erhalten bei unseren Veranstaltungen einen Nachlass auf die Teilnahmegebühr
  • Sie erhalten regelmäßig Informationen aus dem und über den Verein
  • Sie erhalten über Ihr Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen ein Mitspracherecht im Verein
  • Wir sind als gemeinnützig anerkannt und alle Mitarbeiter arbeiten ehrenamtlich. Sie können die Mitgliedsbeiträge und eventuelle Spenden steuerlich geltend machen

Die Gertrud von le Fort-Gesellschaft zur Förderung christlicher Literatur e.V. hat gemäß ihrer » Satzung

  • Ordentliche Mitglieder
  • Ehrenmitglieder
  • Fördernde Mitglieder

Wir freuen uns sehr, wenn Sie Interesse an unserer Arbeit und unseren Veranstaltungen finden und uns durch Ihre Mitgliedschaft als Mitglied unterstützen wollen.

Ausführliche Informationen über den Verein, seine Geschichte, seine Satzung, seine Organe und seine Geschäftsstelle finden Sie in der Rubrik » „Gesellschaft / Über uns“.


Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die die Ziele der Gesellschaft unterstützen. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt  für Einzelpersonen 35 €.

Fördernde Mitglieder können juristische Personen werden, welche die Zielsetzung der Gesellschaft bejahen und durch finanzielle Zuwendungen oder in anderer Weise unterstützen.

Ehrenmitglieder, die auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt werden, sind von Beitragszahlung freigestellt.

 

Wie werde ich Mitglied?

Bitte drucken Sie das Formular » Beitrittserklaerung (PDF) und unsere » Datenschutzerklärung (PDF) aus und senden Sie die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben per Post an Gertrud von le Fort-Gesellschaft e.V., Prof. Dr. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz,  Fichtestr. 5, 91054 Erlangen.

Der Eingang der Beitrittserklärung begründet noch keine Mitgliedschaft, sie besteht erst nach Bestätigung durch den Verein.

Mitglieder werden gebeten, den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag um einen freiwiligen Betrag aufzustocken. Wir danken sehr für Ihre Unterstützung!

Zur Vereinfachung der Mitgliederverwaltung bitten wir unsere Mitglieder außerdem, uns eine Einzugsermächtung für den Mitgliedsbeitrag (inklusive einer eventuellen freiwilligen Aufstockung) zu erteilen, vielen Dank!

Kündigung

Die Kündigung ist formlos aber schriftlich bei der Geschäftsstelle zu erklären, Email genügt.

Die Mitgliedschaft endet immer zum Ende eines Geschäftsjahres.

Mit dem Tode eines Mitglieds endet nach geltendem Recht seine Mitgliedschaft automatisch. Erben müssen noch fällige Mitgliedsbeiträge nicht bezahlen, erhalten aber auch keine Rückerstattung.


Bankverbindung

» Bankkonto


Datenschutz

 

Außer in Kontaktformularen, die Sie als Besucher dieser WEB Seiten bewußt und gezielt aufrufen und absenden, verarbeiten wir auf unseren WEB Seiten keinerlei personenbezogene Daten.

Wir erheben die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten über unsere auf Papier gedruckten Beitrittserklärungen und speichern diese in elektronischer Form in einer Datenbank, nicht auf unseren WEB Seiten. Zugriff auf diese Datenbank hat nur die Geschäftsstelle, welche vertraglich auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet wurde. Soweit Mitglieder per Email kontaktiert werden, liegt uns eine ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung diese Mitglieds hierzu vor.

Wir verweisen im Übrigen auf unsere » Satzung, insbesondere § 5 (Mitgliedschaft) und § 5 (Datenschutz)*, unser » Impressum und unser Merkblatt » Datenschutzerklärung (PDF) .

Veranstaltungen

5. Sep. 2025 18:00 Uhr bis
7. Sep. 2025 12:00 Uhr

Status: geplant